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Referenzen

  • Stadt Frankfurt am Main / Amt für Bau und Immobilien
  • Diverse Schulen in Frankfurt am Main
  • SCHOTT AG in Mainz
  • Boehringer Ingelheim
  • Stadtwerke Hanau, Mühlheim, Dreiech, EVO Offenbach  u. Heidelberg
  • Schulen und Kitas in Frankfurt am Main
  • Steigenberger in Frankfurt am Main
  • J.Morita Europe GmbH in Dietzenbach
  • Varius Objektmanagement GmbH
  • Jugend und Sozialamt Frankfurt am Main
  • Zoologischer Garten in Frankfurt am Main
  • Straßenverkehrsamt in Frankfurt am Main
  • Herting & Otter Automobile GmbH in Maintal-Dörnigheim
  • Kreisverwaltung Wetterau
  • Eintracht Frankfurt e.V.

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  • Infos Seite 1
    • Notwendige Fluren => Leitungswegrichtlinie
    • Im WC u. Technikraum ist keine Rettungshinweisleuchte notwendig.
    • Arbeitsstätten 1-stündig (Kann bel. aus sein) Funktionserhalt 30min.
    • Versammlungsstätten 3-stündig (Sonderbau muss die Sibe ständig an sein.
    • Umschaltzeit 0,5 / 1s
    • Betreiber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
    • Ist eine SiBe vorhanden, muss eine Sicherheitsleuchte im Technikraum montiert sein.
    • Einzelbatterieleuchten müssen nicht in E30 verlegt werden.
    • Es kann ein Bussystem verbaut werden, um die Leuchten zu überwachen. ( Vorsicht muss zugelassen sein )
    • Nach VDE0108 -> Außenleuchte muss installiert werden. Bei den neuen Normen nicht mehr.
    • Vorsicht bei LED Bereitschaftsleuchten, Blendschutz einbauen.
    • In Odenwalddecke dürfen Sicherheitsleuchten montiert werden, wenn dabei die vorgegebenen Hacken dafür benutzt werden. Keine Löscher bohren! IP20 fällt sonnst aus.

    Sicherheitsbeleuchtung ( SiBe )

  • Infos Seite 2
    • Bei Brandschutztechnische Anlagen müssen 5Lux vorhanden sein.
    • SiBe muss Schaltbar sein (Bsp. 7.00 Uhr an u. 20.00 Uhr aus.
    • Nach 10 Std aufladen = 80% Batterie voll
    • Nach 24 Std aufladen = 90% voll
    • Nach Eurobat müssen verschlossene Batterien 10 Jahre halten.
    • Heute müssen die Endstromkreise überwacht werden und es darf auch nur dieser Stromkreis leuchten.
    • Schutzorgane generell dürfen nur mit max. 60% belastet werden.
    • Alle 3 Jahre muss die Beleuchtungsstärke nachgemessen werden.
    • Sicherheitsleuchte mindestens auf 2m Höhe aufbauen.
    • Bei Energiesparlampen auf EEVG`s achten! Nur diese verwenden.
    • Energiesparlampen müssen für Notlicht geeignet sein.
    • Bei Sicherheitsstromversorgungsanlagen muss Issolationsmessungen durchgeführt werden.
    • Wenn eine Sicherung fällt, müssen alle 3 Sicherungen getauscht werden gleicher Hersteller.
    • Der Überspannungsschutz ist immer erforderlich.
    • Feuchtraumleuchte ist keine Außenlampe! Leuchten müssen EN60598-2-22 entsprechen.
  • Infos Seite 3
    • (Einschaltzeit delta t) für Rettungswege muss 50% der geforderten Beleuchtungsstärke innerhalb von 5s und die restlichen 100% in 60s.
    • Neu! Umschaltung der Versorgungsspg. bei 0,5 sek. unter die 0,6 fache Bemessungsversorgungsspg. fällt.  Wert wieder größer als 0,85 fache Bemessungsversorgungsspg. aufsteigt, so ist der Normalbetrieb wieder herzustellen.Maximal dürfen nur 20 Lampen auf einen Stromkreis verlegt sein, mit einer max. Auslastung von 60%.
    • Bei der USV-Anlage sind die Endstromkreise hochohmig. Das ist schlecht wegen der Selektivität (Abschaltung nicht zugelassen) Deshalb nur separate SiBe-Anlage.
  • Infos Seite 4
    • E30 = 30 min. Evakuirung
    • E90 = 90 min. Löschung möglich
    • Bestandschutz = Ein Bauwerk hat mit seiner Errichtung Betandsgarantie. Anpassungspflicht bei Leitungsänderung
    • Nachinstallationskeile verwenden um später wieder eine Leitung verlegen zu können.
    • Belegungsregel max. 60% der Fläche der Bauteilöffnung

    Funktionserhalt 30 min.

    • SiBe-Anlagen u. sonstige Ersatzstrombel.
    • Personenfahrzeuge
    • Brandmeldeanlage
    • Natürliche Rauchabzugsanl.
    • Anlagen zur Alarmierung u. Erteilung von Anweisungen.

    Funktionserhalt 90 min.

    • Wasserdruckerhöhung zur Löschwasservers.
    • Maschineller Rauchabzug.

    Funktionserhalt

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